Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht
Anerkennung von bestehenden Tarifverträgen in Mexiko
10.04.2023
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96, www.muclaw.mx
Am 6. März 2023 veröffentlichte die Bundeszentrale für Schlichtung und Arbeitsregistrierung im Bundesgesetzblatt einen Beschluss, in dem festgelegt wird, dass die Frist für die Registrierung und Einhaltung der Anerkennungsverfahren der geltenden Tarifverträge am 1. Mai 2023 abläuft. Darüber hinaus legt der Beschluss den 31. Juli 2023 als Ablaufdatum für die Einhaltung der Konsultationen bezüglich der Anerkennungsverfahren der bestehenden Tarifverträge, die vor dem 1. Mai 2023 registriert wurden, fest.
Die Nichteinhaltung der Frist für das Anerkennungsverfahren für die bestehenden Tarifverträge führt dazu, dass diese Tarifverträge als gekündigt gelten. Im Interesse der Arbeitnehmer bleiben die Leistungen und Arbeitsbedingungen, die über die vom Gesetz vorgesehenen hinausgehen, jedoch bestehen.
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