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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Anteile an französischen Immobiliengesellschaften können in der Schweiz der Schweizer Vermögenssteuer unterliegen

23.03.2023

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Anteile an einer französischen Immobiliengesellschaft, die nicht bereits der französischen Vermögenssteuer unterliegen, können der Schweizer Vermögenssteuer unterworfen sein.

Liegt der Wert der vom Steuerpflichtigen gehaltenen Anteile an einer französischen Immobiliengesellschaft unter dem Schwellenwert von 1.300.000 € und unterliegen daher die Anteile in Frankreich nicht der Vermögenssteuer, ist der zuständige Schweizer Kanton berechtigt, auf diese Vermögenswerte die Schweizer Vermögenssteuer anzuwenden.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie sind Gesellschafter einer SCI und wünschen Beratung zu französischen Immobiliengesellschaften und der Schweizer Vermögenssteuer? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45