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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Anteilsübertragung bei einer SARL in Gründung:

Zustimmung der Gesellschafter zur Abtretung der Anteile

Veröffentlicht am 26.06.2026

Von unseren deutschsprachigen CBBL Anwälten in Paris, Frau Marianne Grange, Avocate, grange@cbbl-lawyers.de und Joan Kinder, Jurist, kinder@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Das französische Kassationsgericht hat mit Urteil vom 11. Februar 2026 eine wichtige Frage zur Abtretung von Geschäftsanteilen an einer französischen SARL geklärt:

Danach können Gründer einer französischen GmbH bereits vor deren Eintragung in das frz. Handelsregister wirksam einer Übertragung von Anteilen an einen Dritten zustimmen.

Entscheidend ist, dass die Satzung der SARL bereits unterzeichnet wurde. Ab diesem Zeitpunkt haben die Gründer die Stellung von Gesellschaftern inne und können wirksam Verpflichtungen eingehen, auch wenn die Gesellschaft selbst ihre Rechtspersönlichkeit erst mit der Registereintragung erlangt.

Für die Praxis schafft das Urteil mehr Rechtssicherheit bei Anteilsübertragungen in der Gründungsphase einer französischen Gesellschaft.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Anteilsverkauf bei einer französischen SARL in Gründung.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45