Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Arbeitsrecht in Frankreich – Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist rechtswidrig und kann schriftlich nicht geheilt werden
04.06.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Emeline Salmon, Avocat, salmon@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Die Kündigung eines Arbeitnehmers in Frankreich muss stets schriftlich und unter Beachtung bestimmter Formvorschriften und Inhaltsanforderungen erfolgen.
Das französische Kassationsgericht entschied in seinem Urteil vom 3. April 2024 zu folgendem Sachverhalt und sah dabei die Kündigung als rechtswidrig an:
Die Personalleiterin des Arbeitgebers hatte den Arbeitnehmer telefonisch darüber informiert, dass sein Arbeitsvertrag gekündigt werde. Am selben Tag wurde das Kündigungsschreiben postalisch vom Arbeitgeber abgesandt.
Ausschlaggebend für die Rechtswidrigkeit dieser Kündigung war aus Sicht des Gerichts, dass der Arbeitnehmer vor der Absendung des Kündigungsschreibens telefonisch über die Kündigung informiert worden ist.
Lesen Sie hierzu die vollständige Rechtsnews zur Rechtswidrigkeit einer mündlich ausgesprochenen Kündigung in Frankreich.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45