Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Aufhebungsvertrag in Frankreich:
Erhöhung der contribution patronale forfaitaire (pauschaler Arbeitgeberbeitrag) bei der Abfindung

Veröffentlicht am 15.01.2026

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Priscille Lecoanet, Avocat, lecoanet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag ist im französischen Arbeitsrecht ein geregeltes Verfahren, bei dem der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine sog. „Aufhebungsvertragsentschädigung“ oder Abfindung zu zahlen.
Sozialversicherungsrechtlich unterliegt diese Abfindung jedoch einer besonderen Behandlung.

Bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze ist sie grundsätzlich sozialabgabenfrei, während für den Arbeitgeber ein pauschaler Arbeitgeberbeitrag, die sogenannte contribution patronale forfaitaire, anfällt.

Dieser Beitrag wurde durch das Gesetz 2025-1403 vom 30.12.2025 von 30 % auf 40 % des Bruttobetrags der Aufhebungsvertragsentschädigung erhöht und gilt für ab dem 1. Januar 2026 ausgezahlte Abfindungen im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews und erfahren Sie mehr über die sozialversicherungsrechtlichen Folgen, den zeitlichen Anwendungsbereich und die Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Frankreich.


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Sie wünschen Beratung zum Aufhebungsvertrag und pauschalen Arbeitgeberbeitrag bei Abfindungen in Frankreich?

Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45