Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Beschlussfassung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) in Frankreich
27.10.2021
In einem Urteil vom 31. März 2021 hat der Kassationsgerichtshof zu drei Themen, die in einer französischen SARL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Frankreich) praxisrelevant sind, Stellung genommen.
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de und Elisabeth Walckenaer, Avocat, walckenaer@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr
- So kann eine Abberufung auch dann rechtmäßig beschlossen werden, wenn nur ein einziger Gesellschafter, der die erforderliche Anteilsmehrheit hat, dafür stimmt.
- Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hat des Weiteren das Recht, über seine eventuelle variable Vergütung mitabzustimmen.
- Schließlich hat der Autor der Ladung zu einer Gesellschafterversammlung das Recht, den Versammlungsort frei bestimmen, soweit der Gesellschaftervertrag keine andere diesbezügliche Bestimmung enthält.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45