Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Besteuerung von Immobilieninvestitionen
in Frankreich:
Weshalb diese auch Ihre Gesellschaft betreffen könnte
10.03.2025
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Frankreich bleibt ein gefragter Standort für Immobilieninvestitionen – sowohl für Unternehmen als auch für private Anleger.
Allerdings bringt der Besitz von Immobilien durch Gesellschaften steuerliche Verpflichtungen mit sich, die oft übersehen werden.
Eine davon ist die sogenannte 3 %-Steuer, offiziell bekannt als Taxe annuelle de 3 % sur la valeur vénale des immeubles détenus en France (dt. „Jährliche 3 %-Steuer auf den Verkehrswert französischer Immobilien“).
Diese Steuer betrifft sämtliche Gesellschaften – unabhängig von ihrer Rechtsform oder ihrem Sitz –, die Immobilien in Frankreich halten, entweder direkt oder auf indirekte Weise.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zur 3 %-Steuer in Frankreich. Erfahren Sie unter anderem, welche Gesellschaften von dieser Steuer betroffen sind und welche Möglichkeiten bestehen, sich von ihr zu befreien.
Sie haben Fragen zur Besteuerung von Immobilieninvestitionen in Frankreich und warum das auch Ihre Gesellschaft betreffen könnte? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45