Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Coronavirus/COVID-19
17.03.2020
Sofortmaßnahmen der Regierung zur Unterstützung von Unternehmen
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Strasbourg, Herrn Emil Epp, Rechtsanwalt, epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Als Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus/COVID-19 hat die französische Regierung Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von französischen Unternehmen bzw. von Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, angeordnet:
- Gewährung von Zahlungsaufschüben für Sozialabgaben und Steuern
Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Situation befinden, können beantragen, dass ihnen die direkten Steuern erlassen werden. Dies erfolgt nach Einzelfallprüfung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in einem gesonderten Artikel. - Unterstützung durch den Staat und die Banque de France bei der Aushandlung einer Umschuldung von Bankkrediten mit der Bank des Unternehmens;
- Mobilisierung von BPI FRANCE (Banque publique d'investissement / Öffentliche Investitionsbank), um Bankkreditlinien zu garantieren, die Unternehmen aufgrund der Pandemie benötigen könnten;
- Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Unternehmen durch vereinfachte und verstärkte Kurzarbeitsregelungen;
- Unterstützung durch den französischen Wirtschaftsmediator bei der Lösung von Konflikten mit Kunden oder Lieferanten;
- Anerkennung der Corona-Krise als Fall höherer Gewalt bei allen öffentlichen Aufträgen. Folglich werden keine Verzugsstrafen verhängt.
Sie haben Fragen zu den Auswirkungen de Coronavirus' auf Ihr Unternehmen in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45