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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Coronavirus in Frankreich: Verlängerung der Vereinbarungen über die steuerliche Behandlung von Grenzgängern und grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern bis zum 30. September 2021

28.06.2021

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurden die mit Deutschland, der Schweiz und Luxemburg abgeschlossenen Vereinbarungen zur Beibehaltung des Grenzgänger-Status erneut verlängert. Somit gilt die vereinbarte Grenzgänger-Steuerregelung für im Home-Office tätige Arbeitnehmer noch bis zum 30.09.2021.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45