Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Das vertragliche Wettbewerbsverbot in Frankreich (sog. "Konkurrenzklauseln")

29.08.2022

Bei der Beendigung eines Vertragsverhältnisses möchte sich das Unternehmen in der Regel dagegen absichern, dass die Person, die das Unternehmen verlässt, mit dem erworbenem Wissen „zur Konkurrenz geht“ und dort das Wissen preisgibt.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de und Elisabeth Walckenaer, Avocat, walckenaer@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Zur Absicherung des Unternehmens bieten sich, bereits bei Beginn des Vertragsverhältnisses, sogenannte nachvertragliche Wettbewerbsklauseln („Konkurrenzklauseln“) an.

Damit eine Konkurrenzklausel wirksam formuliert werden kann, muss zunächst geklärt werden, um welches Vertragsverhältnis es sich in Frankreich handelt:
Liegt ein Arbeitsvertrag vor oder handelt es sich um einen Geschäftsführer oder um einen Gesellschafter, dessen spätere Konkurrenztätigkeit man unterbinden möchte?
Bei einem Arbeitnehmer bestehen in Frankreich hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer Konkurrenzklausel. Bei einem Geschäftsführer oder einem Gesellschafter sind die Anforderungen hingegen geringer.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zum Wettbewerbsverbot und Konkurrenzklauseln in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45