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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Die französische Kommission für die Prüfung von Geschäftspraktiken hat zwei Stellungnahmen zu wettbewerbsbeschränkenden Praktiken abgegeben

29.10.2021

Ein Kleinunternehmer wurde von seinem Versicherer damit bedrängt, während der Coronapandemie einer Änderung seiner Betriebshaftpflichtversicherung zuzustimmen. Die Änderung sollte gerade darin bestehen, pandemiebedingte Betriebsausfallrisiken aus dem Versicherungsschutz herauszunehmen.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Zürich, Frau Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

Bei Nichtakzeptierung der Vertragsänderung wurde seitens des Versicherers mit einer Kündigung des Vertrages gedroht. Die zuständige französische Wettbewerbskommission bewertete dieses Vorgehen des Versicherers als rechtswidrig, da dadurch ein erhebliches vertragliches Ungleichgewicht entstanden war.

Eine weitere Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde betraf den Fall einer vertraglichen Abnahmeverpflichtung (feste Abnahmemengen) zwischen zwei Unternehmen:
Eine vertragswidrige Nichtabnahme sollte entsprechend vertraglich sanktioniert werden.

Ferner ging es um die Frage, ob die in Frankreich geltenden gesetzlichen Zahlungsfristen auch für Unternehmen gelten, die einen internationalen Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht (CISG) abgeschlossen hatten.
Schließlich hat die französische Wettbewerbskommission klargestellt, dass die im französischen Handelsgesetzbuch verankerte Pflicht der Unternehmen, bei erbrachten Leistungen zwingend eine Rechnung zu erstellen, auch im internationalen Warenverkehr nach UN-Kaufrecht Geltung hat. Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Rechnung bleiben die Parteien jedoch weitgehend frei.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45