Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Dienstreisezeit und effektive Arbeitszeit in Frankreich
21.06.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Aimée Levitre, Avocat, levitre@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 1 - 539 382 90, www.rechtsanwalt.fr
Gilt die Zeit, die ein Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen verbringt, als effektive Arbeitszeit, wenn er für seine Kollegen erreichbar bleibt?
In einem Urteil des französischen Kassationsgerichts vom 13. März 2024 musste beurteilt werden, ob die Zeit, die ein Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen verbringt, als effektive Arbeitszeit gilt, wenn er für seine Kollegen erreichbar bleibt. (Urteils des franz. Kassationsgerichts vom 13.03.2024, Nr. 22-11.708)
Das Kassationsgericht hat diese Frage verneint: Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer während der Reisezeit erreichbar ist, reicht nicht aus, um eine effektive Arbeitszeit zu darzustellen.
Lesen Sie hierzu die vollständige Rechtsnews zur Dienstreisezeit und effektiver Arbeitszeit in Frankreich.
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