Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Einkommensteuererklärung 2024 Frankreich online ändern:
Korrekturen unkompliziert vornehmen
Veröffentlicht am 30.09.2025
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Nach Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 in Frankreich kann es erforderlich sein, einzelne Angaben zu berichtigen.
Über das offizielle Online-Korrekturportal des französischen Finanzamts ist es Steuerpflichtigen möglich, ihre Einkommensteuererklärung 2024 in Frankreich online zu ändern und Anpassungen hinsichtlich Einnahmen, abzugsfähiger Aufwendungen, Steuerermäßigungen sowie der Immobilienvermögenssteuer (IFI) vorzunehmen.
Von besonderer Bedeutung ist folgende Frist: Ab dem 4. Dezember 2025 können Änderungen lediglich im Rahmen einer Einspruchseinlegung (réclamation) erfolgen.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews und erfahren Sie, wie Sie Ihre Einkommensteuererklärung in Frankreich vollständig und ordnungsgemäß berichtigen können.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45



