Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Großbritannien
Einschneidende Änderungen des britischen Visum Rechts
05.12.2023
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in London, Frau Rechtsanwältin Dr. Sybille Steiner, s.steiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +44 - 20 - 742 139 69, www.irwinmitchell.com
Die britische Regierung hat gestern einschneidende Änderungen des britischen Einwanderungsrechts angekündigt, die im nächsten Jahr in Kraft treten sollen. Die Regierung ist der Ansicht, dass die derzeitige Migrationsrate "viel zu hoch" sei und dass "dieses Paket bedeuten wird, dass rund 300.000 Menschen, die im vergangenen Jahr nach Großbritannien gekommen sind, jetzt nicht mehr kommen können".
Die beabsichtigten wesentlichen Änderungen sind u.a. wie folgt:
- Das Mindestgehalt, das für die Erlangung eines Skilled Worker-Visums erforderlich ist, wird in allen Sektoren außer dem Gesundheits- und Pflegesektor von 26.200 £ auf 38.700 £ erhöht.
- Migranten können ihre Familienangehörigen nicht nach Großbritannien holen, es sei denn, sie verdienen 38.700 Pfund (derzeit sind es 18.600 Pfund).
Diese Bestimmung gilt auch für Personen, die mit einem Visum für Gesundheit und Pflege in das Vereinigte Königreich einreisen. - Die jährliche Immigration Health Surcharge wird um 66 % auf 1.035 £ erhöht.
- Die Shortage Occupation-Liste, die eingeführt wurde, um Sektoren mit Personalmangel zu unterstützen, wird durch eine neue Immigration Salary-Liste ersetzt.
- Das Migration Advisory Committee wird die Immigration Salary-Liste im Hinblick auf die erhöhten Gehaltsschwellen überprüfen, was die Anzahl der Berufe auf der Shortage Occupation-Liste verringern wird, mit der Möglichkeit, dass sie vollständig gestrichen wird.
Diese beabsichtigten neuen Regelungen werden die Rekrutierung in zahlreichen Branchen, vor allem im Hospitality, Pflege und Baugewerbe, noch mehr als bisher erschweren. Unternehmen sollten zeitnah vor in Kraft Treten der neuen Vorschriften ihre Erfordernisse für Personal in UK überdenken, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen und eventuell noch vor Eintritt der Änderungen Visumsanträge zu stellen.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in London, Frau Rechtsanwältin Dr. Sybille Steiner, steht Ihnen gerne zur Verfügung: s.steiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +44 - 20 - 742 139 69