Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Elektronische Rechnungsstellung (facturation électronique) zwischen Unternehmen in Frankreich
Neuer Zeitplan
05.04.2024
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Artikel 91 des französischen Haushaltsgesetzes für das Jahr 2024 legt nun den aktualisierten Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen fest.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.
Sie wünschen Unterstützung bei der Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45