Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich:
Welches Recht ist auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ?
12.09.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Emeline Salmon, Avocat, salmon@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich müssen im Vorfeld bestimmte Formalitäten erfüllt werden. Lesen Sie hier, auf welche Punkte Sie bei einer Entsendung nach Frankreich achten müssen.
Was bei Entsendungen oft übersehen wird:
Bereits ab dem ersten Tag der Entsendung nach Frankreich wird der bestehende Arbeitsvertrag „modifiziert“: Es gelten, mit dem Grenzübertritt des Arbeitnehmers, automatisch die Vorschriften des sog. „harten Kerns“ des französischen Arbeitsrechts.
Somit erfährt der Arbeitsvertrag des entsendeten Mitarbeiters – für die Zeit der Entsendung – stillschweigend eine Änderung.
Lesen Sie hier diese vollständige Rechtsnews zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45