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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Erben von Geschäftsanteilen an einer französischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

16.05.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Ist für den Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine SARL eine Zustimmung erforderlich?

Verstirbt einer der Gesellschafter einer französischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL), treten verschiedene Folgen ein.

Ganz grundsätzlich regelt das anwendbare Erbrecht, wer die Erben des verstorbenen Gesellschafters sind. Die Gesellschaftsanteile gehen demnach auf die Erben über.

Es kommt in der Praxis aber häufig vor, dass der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass für ein solches Übergehen der Anteile die Zustimmung der übrigen Gesellschafter erforderlich ist.

Wie dieses Zustimmungserfordernis gehandhabt wird und welche Rolle ein Sachverständiger bei der Bestimmung des Preises der Anteile spielt, lesen Sie in unserer vollständigen Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie haben Fragen zum Erben von Geschäftsanteilen an einer französischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45