Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Erklärungspflicht für Eigentümer von Immobilien in Frankreich: Die Frist wurde vom 30.06. auf den 31.07. verlängert!

04.07.2023

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Seit dem 1. Januar 2023 unterliegen alle Eigentümer von Wohnimmobilien (Privatpersonen und Unternehmen), unabhängig davon, ob die Eigentümer in Frankreich oder im Ausland ansässig sind, einer neuen Erklärungspflicht für ihre Wohnimmobilien in Frankreich.

Die Erklärungsfrist sollte ursprünglich am 30. Juni 2023 ablaufen, wurde nun aber bis zum 31. Juli 2023 verlängert.

Das deutsch-französische Team der Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei den verschiedenen Schritten der Erklärung zu unterstützen.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie besitzen Immobilien in Frankreich und wünschen Unterstützung bei Ihren Erklärungspflichten? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45