Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Finanzgesetz 2021: Erweiterung des reduzierten Körperschaftssteuersatzes für KMU in Frankreich mit einem Umsatz von bis zu 10 Millionen Euro
29.03.2021
Ob ein „Kleines bzw. Mittleres Unternehmen“ (KMU) tatsächlich von dem reduzierten Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 % in Frankreich auf einen Teil seines Gewinns profitieren kann, ist insbesondere abhängig vom erzielten Umsatz.
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Ab dem 1. Januar 2021 wird die maximale Umsatzschwelle von EUR 7.630.000 auf EUR 10.000.000 erhöht. Damit werden weitere KMU von dem reduzierten Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 % profitieren können!
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45