Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Finanzgesetz 2021: Erweiterung des reduzierten Körperschaftssteuersatzes für KMU in Frankreich mit einem Umsatz von bis zu 10 Millionen Euro

29.03.2021

Ob ein „Kleines bzw. Mittleres Unternehmen“ (KMU) tatsächlich von dem reduzierten Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 % in Frankreich auf einen Teil seines Gewinns profitieren kann, ist insbesondere abhängig vom erzielten Umsatz.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr

Ab dem 1. Januar 2021 wird die maximale Umsatzschwelle von EUR 7.630.000 auf EUR 10.000.000 erhöht. Damit werden weitere KMU von dem reduzierten Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 % profitieren können!

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zum Körperschaftssteuersatz in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45