Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Firmeninsolvenz mit Arbeitnehmern in Frankreich:
Die Insolvenzgeldkasse AGS zahlt die Löhne und Gehälter

02.10.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Aimée Levitre, Avocat, levitre@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 1 - 539 382 90, www.rechtsanwalt.fr


Insolvenzgeld in Frankreich: Die Lohnzahlungen der Arbeitnehmer sind gesichert

Bei Insolvenz eines Unternehmens können die Gehälter der Arbeitnehmer mangels finanzieller Mittel nicht immer weitergezahlt werden. Dies kann auch Arbeitnehmer in Frankreich betreffen. In diesem Fall springt die frz. Insolvenzgeld-Kasse AGS ein. Lesen Sie hier, wie die Lohnzahlung in Frankreich durch die AGS bei Insolvenz des Arbeitgebers funktioniert.

Arbeitgeber, die französische Sozialabgaben abführen, zahlen laufend 0,25 % vom Bruttogehalt als AGS-Sozialabgabe an die französische Insolvenzgeld-Kasse AGS.
Im Gegenzug werden die Lohnzahlungen an Arbeitnehmer in Frankreich bei einer Insolvenz des Arbeitgebers von der AGS übernommen.

Dies gilt auch für Arbeitgeber, die Ihren Sitz außerhalb Frankreichs haben.

In unserer News informieren wir über das Verfahren und den Umfang der AGS-Leistungen.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Insolvenzgeld in Frankreich – Sicherung der Lohnzahlung bei Insolvenz des Unternehmens.

Sie wünschen Beratung zur Firmeninsolvenz mit Arbeitnehmern in Frankreich und deren Löhne und Gehälter? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45