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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Französische Immobilienvermögenssteuer: weitere Beschränkungen der Abzugsfähigkeit von Verbindlichkeiten bei indirekt gehaltenen Immobilien

07.05.2024

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Wenn Sie in Frankreich Immobilien oder Immobilienrechte besitzen, könnten Sie der französischen Immobilienvermögensteuer (IFI) unterliegen. Diese Steuer betrifft natürliche Personen, deren Immobilienvermögen am 1. Januar eines Jahres den Schwellenwert von 1,3 Millionen € übersteigt.

Das französische Haushaltsgesetz 2024 beinhaltet wichtige Änderungen bezüglich der Besteuerung von französischen Immobilien, die über eine Gesellschaft gehalten werden. Es gilt nun der Grundsatz, dass Verbindlichkeiten, die nicht steuerpflichtigen Vermögenswerten zugeordnet sind, nur bis zu einer bestimmten Obergrenze abzugsfähig sind.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zu den Beschränkungen der Abzugsfähigkeit von Verbindlichkeiten bei indirekt gehaltenen Immobilien in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45