Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Der französische nationale Tarifvertrag für das Metallgewerbe:
Änderung der tariflichen Einstufung ab 1. Januar 2024

30.10.2023

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Priscille Lecoanet, Avocat, lecoanet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Die verschiedenen Tarifverträge, die derzeit in der Metallindustrie nebeneinander existieren, werden ab dem 1. Januar 2024 durch einen einheitlichen nationalen Tarifvertrag für die Metallindustrie in Frankreich ersetzt.

Dieser Tarifvertrag bestimmt eine neue Einstufungstabelle für die tarifvertragliche Eingruppierung der Arbeitnehmer in dieser Branche.

Anhand von sechs verschiedenen Kriterien (Komplexität der Tätigkeit, Kenntnisse, Selbständigkeit, Beiträge, Führung/Zusammenarbeit mit dem Team und Kommunikation) wird jeder Arbeitsstelle ein Grad („degré“) zugeordnet. Addiert man diese verschiedenen Grade, ergibt sich anschließend eine Einstufung, die einer der neun Beschäftigungsgruppen entspricht.

Der neue einheitlich Tarifvertrag bestimmt ein eigenes Verfahren zur Anpassung der bestehenden Einstufung der Arbeitnehmer. Dabei ist zunächst eine Stellenbeschreibung zu formulieren, auf deren Grundlage die Beschäftigung anschließend gemäß dem neuen Tarifvertrag eingestuft wird.

Auch die Mindestlöhne sind in der Folge entsprechend der neuen Eingruppierung der Arbeitnehmer anzupassen.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie haben Arbeitnehmer in Frankreich, die dem Tarifvertrag der Metallindustrie unterliegen und möchten erfahren, welchen Einfluss die Änderung der Einstufung auf Ihr Unternehmen hat? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45