Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Der französische nationale Tarifvertrag für das Metallgewerbe:
Neue Bestimmungen ab 1. Januar 2024

25.10.2023

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Priscille Lecoanet, Avocat, lecoanet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Ab dem 1. Januar 2024 tritt ein einheitlicher nationaler Tarifvertrag für die Metallindustrie in Kraft, der die zahlreichen verschiedenen Tarifverträge, die derzeit in dieser Branche parallel existieren, ersetzen wird.

Dieser einheitliche Tarifvertrag sieht zahlreiche Änderungen in folgenden Bereichen vor:

  • Dauer der Kündigungsfrist,
  • Höhe der Kündigungsentschädigung,
  • zusätzlicher Urlaubsanspruch aufgrund der Betriebszugehörigkeit und Betriebszugehörigkeitsprämien,
  • Dauer und Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
  • tarifvertraglicher Mindestlohn der verschiedenen Beschäftigungsgruppen und -klassen,
  • Fahrtzeiten und Gegenleistung (Entschädigung).

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie haben Arbeitnehmer in Frankreich, die dem Tarifvertrag für die Metallindustrie unterliegen und möchten erfahren, was die anstehenden Änderungen für Ihr Unternehmen bedeuten? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45