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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Französisches Haushaltsgesetz 2025:
Steuerliche Änderungen für Privatpersonen im Überblick

13.08.2025

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Mit dem Haushaltsgesetz für 2025 treten in Frankreich steuerliche Änderungen für Privatpersonen in Kraft. Die Einkommensteuersätze werden um 1,8 % angehoben, um die Inflationseffekte auszugleichen, und eine einmalige differenzielle Abgabe wird für hohe Einkommen eingeführt, um eine Mindestbesteuerung von 20 % sicherzustellen.
Zudem werden familiäre Geldschenkungen zur Finanzierung einer Hauptwohnung unter bestimmten Bedingungen bis zu 100.000 € pro Schenker steuerfrei – allerdings nur bis Ende 2026.

Auch im Immobilienbereich gibt es Anpassungen: Die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Immobilien, die nicht-professionell möbliert vermietet werden, ändert sich ungünstig.

Außerdem können französische Gemeinden ab April 2025 die Grunderwerbsteuer um 0,5 Prozentpunkte anheben, allerdings nicht für Ersterwerber.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum französischen Haushaltsgesetz 2025 und finden Sie mehr Details zu diesen neuen Regelungen und deren Auswirkungen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45