Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2025 in Frankreich
16.05.2025
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Für das Jahr 2025 gelten je nach französischem Département unterschiedliche Fristen zur Abgabe der Einkommensteuer- und Immobilienvermögenssteuererklärung sowie der dazugehörigen Anlagen.
Die Übermittlung der Steuererklärung über das Online-Portal der französischen Finanzverwaltung (www.impots.gouv.fr) ist grundsätzlich verpflichtend. Ausgenommen hiervon sind lediglich Personen, die an ihrem Hauptwohnsitz keinen Zugang zum Internet haben.
Bei erstmaliger Abgabe ist zusätzlich eine Einreichung in Papierform erforderlich.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu den genauen Abgabefristen der Steuererklärung 2025 in Frankreich.
Sie haben weitere Fragen zur Mindeststeuerregelung für hohe Einkommen in Frankreich und der neuen Abgabe für Spitzenverdiener? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45