Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Geldwerter Vorteil und Firmenfahrzeug in Frankreich:
Änderungen ab Februar 2025
05.05.2025
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Seit dem 1. Februar 2025 gelten in Frankreich neue Vorschriften zur Berechnung des geldwerten Vorteils für Firmenfahrzeuge.
Besonders für herkömmliche Antriebe ergeben sich deutliche Erhöhungen: Beim Kauf eines Fahrzeugs unter fünf Jahren steigt der pauschale Bewertungsansatz von 9 % auf 15 %, für ältere Modelle gilt nun ein Satz von 10 %. Auch bei Leasingfahrzeugen erhöht sich der Bewertungsansatz erheblich – von 30 % auf 50 % der Gesamtkosten.
Elektrofahrzeuge hingegen werden steuerlich attraktiver - der Abschlag wurde von 50 % auf 70 % des geldwerten Vorteils angehoben, wobei auch die Nutzung von Ladestationen am Arbeitsplatz steuerfrei bleibt.
Mit diesen Maßnahmen sollen sowohl eine realistischere Bewertung konventioneller Fahrzeuge als auch Anreize für die Anschaffung umweltfreundlicherer Firmenfahrzeuge geschaffen werden. Die Regelungen gelten vorerst bis Ende 2027.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Thema der Bewertung des geldwerten Vorteils bei Firmenfahrzeugen in Frankreich.
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