Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Gesellschaft in Gründung in Frankreich:
Übernahme von Rechtsgeschäften aus der Gründungsphase

15.03.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr


Bereits in der Phase der Gründung einer Gesellschaft in Frankreich kann es, noch vor ihrer Eintragung ins französische Handelsregister, erforderlich werden, Verträge abzuschließen (z.B. Lieferverträge, Mietvertrag etc.).

Früher gingen diese in der Gründungsphase geschlossenen Verträge (und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten) nur dann automatisch auf die später im Handelsregister eingetragene französische Gesellschaft über, wenn die Verträge ausdrücklich im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft in Gründung abgeschlossen worden waren.

Durch 3 Urteile des französischen Kassationsgerichts wurde diese strenge formale Anforderung nun „gelockert“.

Fortan geht es darum, ob die Vertragsparteien den Vertrag für die Gesellschaft in Gründung abschließen wollten. Ein mit dieser Frage befasstes Gericht muss also nun klären, was der genaue Wille der Parteien war.

Trotz dieser neuen Rechtsprechung empfehlen wir in der Praxis jedoch, weiterhin Klarheit zu schaffen durch eine entsprechende Formulierung im Vertrag.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie benötigen Beratung zur Gründung einer Gesellschaft in Frankreich oder haben Fragen zur Übernahme von Rechtsgeschäften aus der Gründungsphase? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45