Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht
Gesetzentwurf zur Förderung von Start-ups in Thailand:
Ein neuer Rechtsrahmen für Innovationen
Veröffentlicht am 19.01.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Mooknapa Kliengsong
Thailand strebt die Schaffung eines umfassenden Rechtsrahmens an, der das Innovationsökosystem des Landes stärken und gezieltere Unterstützung für junge, wachstumsstarke Unternehmen bieten soll. Der Entwurf des Gesetzes zur Förderung von Start-ups, der Ende 2024 vom Kabinett grundsätzlich gebilligt wurde, zielt darauf ab, die bestehenden Investitionsförderungsmechanismen des Landes, einschließlich derjenigen, die vom Board of Investment („BOI“) verwaltet werden, zu stärken. Gleichzeitig soll der Gesetzesentwurf langjährige strukturelle Beschränkungen beseitigen, die die Entwicklung und Skalierbarkeit technologieorientierter Unternehmen in Thailand behindert haben.
Der Entwurf des Start-up-Fördergesetzes soll diese Herausforderungen durch die Schaffung eines klarer definierten rechtlichen Status für Start-ups überwinden. Der vorgeschlagene Rahmen sieht ein formelles Zertifizierungssystem vor, das von der „National Innovation Agency („NIA“)“ verwaltet wird, und legt Maßnahmen fest, die Start-ups in Thailand eine größere Flexibilität bei der Unternehmensstrukturierung und beim Zugang zu Finanzmitteln ermöglichen sollen.
1. Welche Zulassungsvoraussetzungen und Registrierungspflichten gelten für Start-ups in Thailand?
Nach dem aktuellen thailändischen Gesetzentwurf kann ein Unternehmen als Start-up registriert werden, wenn sein Kerngeschäft die Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen oder Betriebsprozessen umfasst, die auf Innovation, Technologie oder geistigem Eigentum basieren. Um zugelassen zu werden, darf das Unternehmen nicht länger als fünf Jahre bestehen, muss sich in einer frühen Phase der Geschäftsentwicklung befinden und einen durchschnittlichen Jahresumsatz von weniger als 300 Millionen THB aufweisen. Darüber hinaus sieht der Entwurf bestimmte laufende Bedingungen während des Registrierungszeitraums vor. Dazu gehören Beschränkungen für die Ausschüttung von Dividenden, die nur unter bestimmten Umständen zulässig sind, Mindestanforderungen hinsichtlich der Beschäftigung thailändischer Mitarbeiter und die Verpflichtung für die Gründer, einen vorgeschriebenen Mindestanteil an dem Unternehmen zu halten. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann das Unternehmen bei der NIA eine Start-up-Zertifizierung beantragen. Diese Zertifizierung muss jährlich erneuert werden, um den Start-up-Status gemäß dem Gesetz aufrechtzuerhalten.
2. Welche Unternehmens- und Steuervorteile gibt es für Start-ups in Thailand?
Ein wesentliches Merkmal des Entwurfs des Start-up-Fördergesetzes ist die damit verbundene größere Flexibilität für die Unternehmens- und Investitionslandschaft Thailands. Start-ups, die eine Zertifizierung nach dem Gesetz erhalten, dürfen eine Reihe von Unternehmens- und Finanzierungsinstrumenten nutzen, die nach den bestehenden Rahmenbedingungen für thailändische Gesellschaften mit beschränkter Haftung entweder nicht verfügbar oder stark eingeschränkt sind. Dazu gehören unter anderem Vorzugsaktien, wandelbare Wertpapiere, Aktienrückkäufe, eigene Aktien und ähnliche Mechanismen, die routinemäßig bei internationalen Risikokapitaltransaktionen eingesetzt werden. Durch die Zulassung solcher Instrumente reagiert der Gesetzentwurf direkt auf die seit langem bestehenden Bedenken, dass das traditionelle thailändische Gesellschaftsrecht nicht über die erforderliche Flexibilität verfügt, um moderne Finanzierungsstrukturen für Start-ups zu unterstützen.
Neben der Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts sieht der Gesetzentwurf die Einführung steuerlicher Anreize vor, deren genauer Umfang durch untergeordnete Rechtsvorschriften näher definiert werden soll. Vorläufige Angaben deuten auf mögliche Steuerabzüge oder -befreiungen für Investitionen in zertifizierte Start-ups, Anreize im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, eine bevorzugte steuerliche Behandlung von Einkünften aus geistigem Eigentum und eine größere regulatorische Klarheit für Risikokapitalfondsstrukturen hin. Parallel dazu sollen zertifizierte Start-ups operative Unterstützung erhalten, darunter eine bevorzugte Behandlung bei der öffentlichen Auftragsvergabe, einen verbesserten Zugang zu Finanzierungsprogrammen und vereinfachte Visaverfahren für ausländische Fachkräfte.
Wenn der Entwurf des thailändischen Start-up-Fördergesetzes in seiner jetzigen Form verabschiedet wird, würde er insbesondere für ausländische Gründer und Investoren einen wesentlich attraktiveren Rahmen bieten als die übliche thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nach geltendem Recht wird die Beteiligung ausländischer Investoren häufig durch das Gesetz über ausländische Unternehmen (Foreign Business Act, „FBA“) eingeschränkt, was Unternehmen oft dazu zwingt, auf komplexe Offshore-Strukturen oder rechtlich fragwürdige Nominee-Vereinbarungen zurückzugreifen, um Investitionen zu sichern. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, diese Herausforderungen zu mindern, indem er zertifizierten Start-ups die Möglichkeit gibt, rechtlich anerkannte Anlageinstrumente wie Vorzugsaktien und Wandelschuldverschreibungen zu nutzen, die komplexere, transparentere und wirtschaftlich tragfähige Eigentumsverhältnisse ermöglichen.
Obwohl der Gesetzentwurf das FBA nicht ausdrücklich außer Kraft setzt, spiegelt seine politische Ausrichtung die klare Absicht wider, ausländische Investitionen in innovationsgetriebene Sektoren zu erleichtern, in denen internationales Fachwissen und Kapital unerlässlich sind. In dieser Hinsicht könnte das Gesetz einen rechtlich solideren und risikominimierten Rahmen für die Strukturierung von Investitionen schaffen und damit die Notwendigkeit von Nominee-basierten oder anderen rechtlich sensiblen Vereinbarungen verringern.
Schließlich wird erwartet, dass die Zertifizierung nach diesem Gesetz das Vertrauen der Investoren insgesamt stärkt. Die Registrierung innerhalb eines von der thailändischen Regierung unterstützten Rahmens dient als Hinweis darauf, dass ein Start-up bestimmte Benchmarks in Bezug auf Innovation, Unternehmensführung und wirtschaftlichen Beitrag erfüllt. Insbesondere für ausländische Risikokapitalfonds und strategische Investoren kann eine solche Zertifizierung eine klarere und zuverlässigere Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit thailändischen Start-ups bieten, als dies derzeit unter dem allgemeinen Gesellschaftsrecht der Fall ist.
3. Welche Herausforderungen und Bereiche rechtlicher Unsicherheit bleiben in der Praxis für Start-ups in Thailand bestehen?
Ungeachtet seiner fortschrittlichen politischen Ziele wirft der Entwurf des Start-up-Fördergesetzes eine Reihe ungelöster rechtlicher und praktischer Fragen auf, die seine Wirksamkeit in der Praxis beeinträchtigen könnten. An erster Stelle steht dabei das Fehlen klarer Leitlinien dazu, wie das vorgeschlagene System mit dem FBA zusammenwirken wird. Der Gesetzentwurf klärt weder ausdrücklich, ob zertifizierte Start-ups von Ausnahmen oder Sonderbehandlungen im Rahmen des FBA profitieren werden, noch definiert er, wie potenzielle Konflikte zwischen den beiden Rechtsrahmen gelöst werden sollen. In Ermangelung ausdrücklicher Ausnahmeregelungen könnte ausländisches Eigentum in Sektoren, die den Beschränkungen des FBA unterliegen, weiterhin mit rechtlicher Unsicherheit behaftet sein.
Auch die administrative Komplexität stellt ein potenzielles Problem dar. Die Verpflichtung zur jährlichen Erneuerung der Start-up-Zertifizierung kann für Unternehmen, die sich in einer längeren Forschungs- und Entwicklungsphase befinden oder unregelmäßige Umsatzzyklen aufweisen, eine Herausforderung darstellen. Darüber hinaus kann die gesetzliche Umsatzgrenze von 300 Millionen THB dazu führen, dass schnell wachsende Start-ups bereits in einem frühen Stadium ihre Förderfähigkeit verlieren, möglicherweise bevor sie in vollem Umfang von der Regelung profitieren können. Das Verbot der Dividendenausschüttung während der Startphase schränkt die Flexibilität weiter ein und kann sich auf die Anlagestrategien sowohl von Gründern als auch von Investoren auswirken, die Zwischenrenditen anstreben.
Die zeitliche Begrenzung der Anreize im Rahmen des Gesetzes wirft weitere Fragen auf. Der Entwurf sieht zwar eine anfängliche Begünstigungsdauer von bis zu fünf Jahren vor, die auf maximal zehn Jahre verlängert werden kann, doch entsprechen solche Zeiträume möglicherweise nicht den längeren Entwicklungszyklen, die typischerweise mit Deep-Tech-, Hardware- oder kapitalintensiven Unternehmen verbunden sind. Darüber hinaus könnten die obligatorischen thailändischen Beschäftigungsanforderungen Compliance-Schwierigkeiten für Start-ups mit sich bringen, die in hohem Maße auf spezialisiertes ausländisches Fachwissen angewiesen sind oder von internationalen Teams gegründet wurden.
Schließlich bleibt das Verhältnis zwischen dem Entwurf des Start-up-Fördergesetzes und bestehenden Investitionsförderungsregelungen, insbesondere denen, die vom BOI verwaltet werden, unzureichend definiert. Die Unklarheit darüber, ob die beiden Rahmenwerke parallel oder als Alternativen funktionieren sollen, kann zu sich überschneidenden Verpflichtungen, erhöhten Compliance-Kosten und Unsicherheit für Unternehmen führen, die beide Regelungen gleichzeitig nutzen möchten.
4. Fazit zur Bewertung des Entwurfs des thailändischen Start-up-Fördergesetzes
Der Entwurf des Start-up-Fördergesetzes ist ein bedeutender Schritt in Thailands Bemühungen, ein wettbewerbsfähigeres, innovationsorientiertes Geschäftsumfeld zu schaffen. Durch die Einführung einer größeren Flexibilität bei der Unternehmensstrukturierung in Verbindung mit steuerlichen und betrieblichen Anreizen soll das vorgeschlagene Rahmenwerk die thailändischen Start-up-Vorschriften stärker an internationale Normen angleichen. Bei einer effektiven Umsetzung könnte das Gesetz die Attraktivität Thailands als Standort für technologieorientierte Unternehmen und Risikokapitalinvestitionen erheblich steigern.
Allerdings hängt die Wirksamkeit des Systems letztlich von der Klärung mehrerer wichtiger Fragen ab. Insbesondere bedarf es größerer Klarheit hinsichtlich der Wechselwirkung des Gesetzes mit dem FBA, der rechtlichen Möglichkeiten für ausländische Gründer und Investoren sowie der Fähigkeit von langfristigen, innovationsintensiven Unternehmen, ihre Förderfähigkeit im Rahmen des Systems aufrechtzuerhalten. Sollten diese Fragen durch klare und praktische sekundäre Vorschriften geregelt werden, hat das Gesetz das Potenzial, Thailands Aufstieg zu einem dynamischeren und wettbewerbsfähigeren regionalen Start-up-Zentrum zu unterstützen. Bis zur Veröffentlichung solcher Leitlinien sollten ausländische Teilnehmer die regulatorischen Entwicklungen genau beobachten und sich vor der Gründung oder Investition in Start-up-Unternehmen in Thailand individuell beraten lassen.
Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick geben und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder individuelle Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team von Respondek & Fan.
Sie wünschen Beratung zur Förderung von Start-ups in Thailand?
Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498

