Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Gewährleistungsrechte in Frankreich: Anpassung der AGB erforderlich!

30.01.2023

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Baden-Baden, Frau Vanina Vedel, Avocat, vedel@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Während des Jahres 2022 ist das Verbraucherrecht in Frankreich an verschiedenen Stellen geändert worden. Falls Sie als Unternehmen Lieferungen nach Frankreich durchführen, sollten Sie Ihre AGBs überprüfen und an die neue Rechtslage anpassen.

Drei verschiedene EU-Richtlinien haben dazu geführt, dass die Vorschriften zum Verbraucherschutz in Frankreich geändert wurden.
Die neuen Regeln gelten für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 mit Verbrauchern in Frankreich geschlossen werden.

Eingeführt wurden insbesondere neue Informationspflichten, durch die die Verbraucher über ihre Gewährleistungsrechte informiert werden müssen.
Diese neuen Regeln machen die Änderung bestehender AGBs für das Frankreichgeschäft erforderlich.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zum Verbraucherrecht und zum Verbrauchsgüterkauf in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45