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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Gewerbemietvertrag in Frankreich: Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Vertrages

28.09.2021

In Frankreich haben Mieter eines gewerblichen Mietvertrages grundsätzlich Anspruch auf eine Verlängerung des Mietvertrages nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Wenn der Vermieter einer Verlängerung jedoch nicht zustimmt, muss er dem Mieter eine Entschädigung (für den Entzug der weiteren Nutzung) bezahlen.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Zürich, Frau Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

Solange diese Räumungsentschädigung seitens des Vermieters tatsächlich noch nicht an den Mieter gezahlt ist, darf der Mieter auch nach dem Ablauf des Vertrages in den gemieteten Räumen bleiben und diese nutzen. Im Gegenzug muss er dem Vermieter während dieser Zeit eine Nutzungsentschädigung zahlen. Diese Nutzungsentschädigung entspricht in ihrer Höhe dem „Mietwert des Objekts“ und weicht in den meisten Fällen von der vertraglich vereinbarten Miete ab: In der Praxis ist der Mietwert meist höher als die vertraglich vereinbarte Miete.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45