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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Gewerbliche Mietverträge in Frankreich – Beurteilung des Angebots zur Erneuerung eines gewerblichen Mietvertrags

09.04.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Zürich, Frau Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Nach französischem Recht haben gewerbliche Mietverträge in der Regel eine Laufzeit von 9 Jahren mit dem Recht des Mieters, den Mietvertrag nach Ablauf jedes Dreijahreszeitraums zu kündigen (sog. 3/6/9). Nach Ablauf dieses Zeitraums hat der Mieter grundsätzlich ein Recht auf Erneuerung seines Mietvertrags oder anderenfalls einen Entschädigungsanspruch gegen den Vermieter.

Ist ein Vorschlag des Vermieters zur Erneuerung des Mietvertrags, der von der Änderung anderer Mietkonditionen als der Miete abhängig ist, ein Angebot zur Erneuerung des Mietvertrags, das dazu führt, dass der Mieter im Falle einer Ablehnung sein Recht auf eine Räumungsentschädigung verliert?

Der französische Kassationsgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Januar 2024 auf diese Frage eine klare Antwort gegeben.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45