Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Gewerblicher Mietvertrag in Frankreich in Zeiten von Corona: Der französische Kassationsgerichtshof hat über die Mietzahlungspflicht entschieden
07.09.2022
Während der Corona-Pandemie konnten viele Ladengeschäfte und sonstige Gewerberäume in Frankreich aufgrund von langen staatlich angeordneten Lockdown-Zeiten nicht genutzt werden.
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Zürich, Frau Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Die Schließungen betrafen im Jahr 2020 die Monate März – Mai und Oktober – November und im Jahr 2021 die Monate Februar – April.
In diesem Artikel beantworten wir die Frage, ob die betroffenen Unternehmen während der Schließungen (Lockdowns) die (Gewerbe-) Miete weiterhin schuldeten oder nicht. Die Klärung dieser Frage kann auch für künftige Lockdowns in Frankreich relevant werden.
Diese Frage wurde in Frankreich nun höchstrichterlich geklärt.
Die Untersagung des Betriebs eines Geschäfts in Frankreich aufgrund der Corona-Pandemie fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
Das französische Kassationsgericht hat die verschiedenen Argumente von Mietern, die die Mietzahlungen während der verschiedenen Lockdowns aussetzen wollten, geprüft und abgewiesen:
Es liege kein Fall höherer Gewalt, welche die Mietzahlungspflicht ausschließen würde, vor.
Auch könne man aufgrund eines Lockdowns nicht vom „Verlust des Mietobjekts“ sprechen.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45