Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Gewerblicher Mietvertrag in Frankreich
15.03.2023
Entschädigung des Mieters für die Verletzung seines Rechts auf Weiternutzung der Räumlichkeiten bis zur Zahlung der Räumungsentschädigung durch den Vermieter
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Zürich, Frau Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Bei einem gewerblichen Mietvertrag in Frankreich hat der Mieter nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Vermieter den Vertrag mit ihm verlängert. Andernfalls schuldet der Vermieter dem Mieter eine Räumungsentschädigung.
Gemäß einer aktuellen Entscheidung des frz. Kassationsgerichts darf der Mieter trotz Ablauf des Mietvertrags jedoch die Mieträume weiter nutzen, solange der Vermieter ihm die Räumungsentschädigung nicht zahlt.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45