Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Greenwashing und Werbung in Frankreich
18.04.2022
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Baden-Baden, Frau Vanina Vedel, Avocat, vedel@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Aussagen in der Werbung in Frankreich zur Umweltverträglichkeit und Klimaneutralität eines Produkts oder einer Dienstleistung sind nicht ohne weiteres erlaubt.
Wir stellen in unserer nachfolgenden Ausführung dar, um welche Art von Aussagen es sich handelt und unter welchen Umständen solche Werbeaussagen in Frankreich dennoch zulässig sein können.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45