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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Grenzüberschreitende Arbeitnehmer im Homeoffice in Frankreich – Welches Sozialversicherungsrecht gilt ab dem 1. Juli 2023?

06.09.2023

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Priscille Lecoanet, Avocat, lecoanet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Für Arbeitnehmer, die teilweise im Ausland tätig sind, sind die Sozialabgaben einheitlich und insgesamt in einem Land abzuführen.

Die Ermittlung des „richtigen“ Staates für die Abführung der Sozialabgaben erfolgt anhand einer EU-Verordnung, die im Kern auf den gewöhnlichen Ort der Arbeitsverrichtung abstellt.

Für Arbeitnehmer, die zum Beispiel für ein deutsches oder schweizerisches Unternehmen in „Telearbeit“ in Frankreich von zu Hause aus arbeiten (Homeoffice), gilt seit dem 1. Juli 2023 ein neues Rahmenabkommen.

Dieses Abkommen gewährleistet, dass auf das Arbeitsverhältnis weiterhin das Sozialversicherungsrecht des Arbeitgeberstaates (z. B. deutsche oder schweizerische Sozialversicherung) anwendbar ist, falls der Arbeitnehmer weniger als 50 % seiner Tätigkeit im Ausland in „Telearbeit“ verrichtet.

Hierfür ist jedoch eine Antragstellung erforderlich.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie haben Arbeitnehmer in Frankreich im Homeoffice und wünschen Beratung zur korrekten Abführung der Sozialabgaben? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45