Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Grunderwerbsteuer in Frankreich:
Neue Erhöhung am 01. April 2025
14.03.2025
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Das Finanzgesetz 2025 ermöglicht es den französischen Départements, die Grunderwerbsteuer (droits de mutation à titre onéreux) um 0,5 Prozentpunkte anzuheben.
Dadurch kann der maximale Satz der Steuer auf 5 % steigen, was sich direkt auf die Kosten von Immobilientransaktionen in Frankreich auswirken könnte.
Diese Steuer ist progressiv und variiert je nach Kaufpreis der Immobilie sowie dem Département, in dem sich die Immobilie befindet - allerdings sind Erstkäufer einer Hauptwohnung von der Anhebung der Grunderwerbsteuer ausgenommen.
Angesichts dieser steuerlichen Änderungen sollten Investoren und Käufer ihre Immobilienprojekte sorgfältig planen und die lokalen Entwicklungen genau verfolgen.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer.
Sie haben Fragen zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Frankreich zum 1. April 2025? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45