Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Haftung von Vertragsparteien in Frankreich:
Haftungsbeschränkungen im Vertrag

23.07.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Zürich, Frau Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


In einem überraschenden Urteil vom 3. Juli 2024 hat das französische Kassationsgericht entschieden, dass bei einem Schaden, der durch eine Vertragsverletzung im Vertragsverhältnis zweier Parteien einem Dritten zugefügt wird, bestehende vertragliche Haftungsbeschränkungen aus dem Vertragsverhältnis auch gegen den Dritten geltend gemacht werden können.

Diese Rechtsprechung bedeutet künftig für Verträge in Frankreich, dass es noch wichtiger sein wird, darauf zu achten, dass vertragliche Haftungsbegrenzungen inhaltlich umfassend formuliert sind.

Lesen Sie hier diese vollständige Rechtsnews zu vertraglichen Haftungsbeschränkungen in Frankreich.

Sie wünschen Beratung zur vertraglichen Haftung und zu den Haftungsbeschränkungen in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45