Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Haftung von Vertragsparteien in Frankreich:
Haftungsbeschränkungen im Vertrag
23.07.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Zürich, Frau Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
In einem überraschenden Urteil vom 3. Juli 2024 hat das französische Kassationsgericht entschieden, dass bei einem Schaden, der durch eine Vertragsverletzung im Vertragsverhältnis zweier Parteien einem Dritten zugefügt wird, bestehende vertragliche Haftungsbeschränkungen aus dem Vertragsverhältnis auch gegen den Dritten geltend gemacht werden können.
Diese Rechtsprechung bedeutet künftig für Verträge in Frankreich, dass es noch wichtiger sein wird, darauf zu achten, dass vertragliche Haftungsbegrenzungen inhaltlich umfassend formuliert sind.
Lesen Sie hier diese vollständige Rechtsnews zu vertraglichen Haftungsbeschränkungen in Frankreich.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45