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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Handelsvertretervertrag in Frankreich: Schadensersatz zugunsten des Prinzipals (Auftraggebers) bei schwerem Fehlverhalten des Handelsvertreters

16.11.2022

Bei einer Kündigung des Handelsvertretervertrags in Frankreich hat der Handelsvertreter grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch gegen das Unternehmen. Dieser Ausgleichsanspruch beträgt dabei grundsätzlich zwei Jahresprovisionen.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Zürich, Frau Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

In bestimmten Fällen verliert der Handelsvertreter jedoch den Ausgleichsanspruch. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Unternehmen dem Handelsvertreter ein schweres Fehlverhalten vorwerfen kann.
Bei derartigen Sachverhalten kann das Unternehmen daneben seinerseits Schadensersatz vom Handelsvertreter in Frankreich verlangen (Urteil des frz. Kassationsgerichtshofs vom 19. Oktober 2022).

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45