Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Haushaltsgesetz: Die wichtigsten Neuerungen in Frankreich in 2022

24.01.2022

Das Haushaltsgesetz für das neue Jahr bringt interessante neue Steuerregeln in Frankreich auf den Weg.

Alles, was neu und wesentlich ist, stellen wir in unserem kurzen Überblick kompakt dar.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr

Die neuen Steuervorschriften in Frankreich sind sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen relevant. Im Kern geht es um den neuen Satz der Körperschaftsteuer, um die Anpassung des Steuertarifs der Einkommensteuer in Frankreich und um Änderungen bei der Grundsteuer sowie der französischen Erbschaftsteuer.

Im formalen Bereich treibt die französische Steuerverwaltung die Digitalisierung weiter voran. Auch werden die behördlichen Kontrollbefugnisse erweitert und die Zusammenarbeit der französischen Steuerbehörden mit Behörden anderer Länder verstärkt (Informationsaustausch zur Aufdeckung von Betrugsfällen).

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zum Steuerrecht in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45