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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Haushaltsgesetz Frankreich 2026:
Neuregelung der französischen Steuern auf leerstehende Wohnungen ab 2027

Veröffentlicht am 23.02.2026

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Paris, Frau Cécile Robert, Juristin, robert@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0) 1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr


Mit dem französischen Haushaltsgesetz für das Jahr 2026 soll ab 2027 die Neuregelung der französischen Steuern auf leerstehende Wohnungen in Kraft treten, die die bisherigen Steuermodelle ersetzen soll.

Die neue Steuer gilt vor allem für Wohnungen in „angespannten Gebieten“, in denen ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage herrscht.

Der Steuersatz beginnt in diesen Gebieten bei 17 % im ersten Jahr und steigt auf 34 % im zweiten Jahr.

In anderen Gebieten wird die Steuer auf freiwilliger Basis erhoben, wobei der Steuersatz bis zu 50 % betragen kann.


Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews und erfahren Sie mehr über die Neuregelung der französischen Steuern auf leerstehende Wohnungen, die genauen Bedingungen, Ausnahmen und Meldepflichten.

Haben Sie weitere Fragen zum Haushaltsgesetz Frankreich 2026 und der Neuregelung französischer Steuern auf leerstehende Wohnungen ab 2027?

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