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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Homeoffice in Frankreich:
Kostenerstattung gemäß Pauschalsätzen der Sozialversicherung

07.04.2025

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Emeline Salmon, Avocat, salmon@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

Die französische Sozialversicherungsbehörde URSSAF hat die neuen pauschalen Spesen für Homeoffice-Kosten im Jahr 2025 veröffentlicht. Arbeitgeber haben in Frankreich zwei Optionen: Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten oder die vereinfachte pauschale Erstattung.

Für Arbeitnehmer, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, beträgt die pauschale Erstattung 10,90 € pro Monat für jeweils einen Tag Homeoffice pro Woche.
Bei einer monatlich variablen Anzahl an Homeoffice-Tagen liegt die Tagespauschale bei 2,70 € (maximal: 59,40 € monatlich). Spesen sind in diesen Grenzen sozialabgabenfrei.
Zusätzlich zur Erstattung der Homeoffice-Kosten muss der Arbeitgeber eine Ausgleichsentschädigung zahlen, wenn das Arbeiten im Homeoffice auf seine Initiative hin erfolgt. Es ist zu empfehlen, die Homeoffice-Konditionen schriftlich zu vereinbaren.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Homeoffice in Frankreich: Kostenerstattung gemäß Pauschalsätzen der Sozialversicherung.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45