Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Homeoffice in Frankreich:
Kostenerstattung gemäß Pauschalsätzen der Sozialversicherung
07.04.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Emeline Salmon, Avocat, salmon@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Die französische Sozialversicherungsbehörde URSSAF hat die neuen pauschalen Spesen für Homeoffice-Kosten im Jahr 2025 veröffentlicht. Arbeitgeber haben in Frankreich zwei Optionen: Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten oder die vereinfachte pauschale Erstattung.
Für Arbeitnehmer, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, beträgt die pauschale Erstattung 10,90 € pro Monat für jeweils einen Tag Homeoffice pro Woche.
Bei einer monatlich variablen Anzahl an Homeoffice-Tagen liegt die Tagespauschale bei 2,70 € (maximal: 59,40 € monatlich). Spesen sind in diesen Grenzen sozialabgabenfrei.
Zusätzlich zur Erstattung der Homeoffice-Kosten muss der Arbeitgeber eine Ausgleichsentschädigung zahlen, wenn das Arbeiten im Homeoffice auf seine Initiative hin erfolgt. Es ist zu empfehlen, die Homeoffice-Konditionen schriftlich zu vereinbaren.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Homeoffice in Frankreich: Kostenerstattung gemäß Pauschalsätzen der Sozialversicherung.
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