Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Immobilienkauf in Frankreich: Anhebung der Grunderwerbsteuer

28.03.2025

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr

Mit dem Finanzgesetz 2025 erhalten die französischen Départements die Befugnis, die Grunderwerbsteuer (droits de mutation à titre onéreux) auf bis zu 5% zu erhöhen.

Die Entscheidung über die Höhe der Steueranpassung trifft jedes Département individuell, wodurch sich regionale Unterschiede ergeben können. Abhängig vom Zeitpunkt der Beschlussfassung kann die neue Regelung frühestens ab dem 1. April 2025 in Kraft treten.

Diese Änderung könnte sich spürbar auf die Kosten beim Kauf einer Immobilie in Frankreich auswirken, weshalb Käufer und Investoren die Entwicklungen genau im Blick behalten sollten.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zur Anhebung der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf in Frankreich.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45