Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Immobilienverkauf in Frankreich: Steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungsarbeiten
01.07.2025
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Beim Verkauf einer Immobilie in Frankreich stellt sich die Frage, ob Renovierungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Ein aktuelles Urteil des französischen Verwaltungsberufungsgerichts in Nancy (Az. 22NC03105) bestätigt, dass hierfür strenge Nachweispflichten gelten.
Laut französischem Steuerrecht können Modernisierungs- und Sanierungskosten unter bestimmten Bedingungen vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden. Verkäufer müssen nachweisen, dass sie die Kosten tatsächlich selbst getragen haben – etwa durch Überweisungsbelege oder Kontoauszüge.
Wer diese Belege nicht vorlegen kann, riskiert Steuerzuschläge und Nachforderungen. Diese Regelung gilt nicht nur für französische Staatsbürger, sondern auch für Eigentümer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zur steuerlichen Absetzbarkeit von Renovierungsarbeiten beim Verkauf einer Immobilie in Frankreich.
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