Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Insolvenzverfahren in Frankreich:
Welche Fristen gelten bei der Forderungsanmeldung?

08.03.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Zürich, Frau Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Eine Forderung gegen ein insolventes französisches Unternehmen ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Frankreich anzumelden. Welche Frist dafür gilt und wann diese Frist beginnt, erfahren Sie in unserem Artikel.

Als Gläubiger im Ausland hat man bei der Insolvenz eines Kunden in Frankreich eine verlängerte Frist zur Anmeldung der Forderung.

Eine Unternehmensinsolvenz in Frankreich kann sich über viele Jahre hinziehen. Ein einmal eröffnetes Verfahren kann in dieser Zeit auch umgewandelt werden in eine andere Verfahrensart.

Das französische Kassationsgericht hat durch ein Urteil vom 7. Februar 2024 klargestellt, auf welchen Zeitpunkt es ankommt, um den Beginn der Anmeldefrist in Frankreich zu bestimmen.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zur Anmeldung Ihrer Forderung in Frankreich? Sprechen Sie uns an!