Aktuelles zum chinesischen Wirtschaftsrecht
Joint Ventures in China: Achtung, Anpassungsfrist läuft Ende 2024 ab
22.10.2024
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Shanghai, Herrn Rechtsanwalt Rainer Burkardt, burkardt@cbbl-lawyers.de, Tel. +86 - 21 - 632 100 88, www.bktlegal.com
Die 5-jährige Frist für die Anpassung der Gesellschaftsstruktur von ausländisch-investierten Unternehmen in der VR China läuft Ende 2024 ab. – Weitere Anpassungen können aufgrund der am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China erforderlich sein.
Investoren, die vor dem 1. Januar 2020 ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) mit einem chinesischen Partner in China gegründet haben, müssen spätestens bis zum 1. Januar 2025 – sofern dies noch nicht geschehen ist – die Gesellschaftssatzung, den Joint-Venture-Vertrag und weitere Gründungsdokumente ihres Unternehmens an die Vorgaben des Gesetzes der VR China über ausländische Investitionen sowie des Gesellschaftsgesetzes der VR China anpassen.
Joint Ventures sollten u.a. die Regelungen zu den Befugnissen, Aufgaben und Stimmrechten des Board of Directors, der Besetzung der Geschäftsführung, der gesetzlichen Rücklage und der Gewinnausschüttung nach dem nunmehr geltenden Recht prüfen und bei Bedarf anpassen.
Sollten Unternehmen die erforderlichen Anpassungen bis zum 1. Januar 2025 nicht vornehmen und im chinesischen Unternehmensregister eintragen lassen, werden die zuständigen Behörden ab dem 1. Januar 2025 zukünftige Anträge auf Eintragung von allen anderen Änderungen im Handelsregister nicht annehmen und eine entsprechende Ankündigung über den (negativen) Status des Unternehmens veröffentlichen.
Negativ-gelistete Unternehmen werden im Ergebnis nicht in der Lage sein, Änderung des Stammkapitals, Wechsel im Board of Directors, Wechsel des Legal Representatives oder andere Änderungen, die nicht zur Anpassung der vorgenannten Gründungsdokumente an die zwingenden Bestimmungen des Gesetzes der VR China über ausländische Investitionen und des Gesellschaftsgesetzes der VR China führen, im Unternehmensregister eintragen zu lassen.
Gesellschafter von Joint Ventures in China sollten daher so bald wie möglich die Gesellschaftsstrukturen und Gründungsdokumente ihrer Joint Ventures prüfen und Verhandlungen mit dem Joint-Venture-Partner einleiten, um die erforderlichen Änderungen und deren Eintragung im Unternehmensregister idealerweise noch vor dem 1. Januar 2025 vornehmen zu können.
Dabei sollte nicht nur das Erfordernis einer Anpassung der Gesellschaftsstruktur und der entsprechenden Gründungsdokumente geprüft werden, sondern auch, ob die Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, darüber hinaus weitere Anpassungen erfordert. Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag: „Große Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China” der eine Zusammenfassung der zwingenden Neuerungen mit Handlungsbedarf enthält.
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