Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Käuferhaftung beim Asset Deal in Frankreich:
Vorsicht bei zu früher Kaufpreiszahlung
Veröffentlicht am 02.01.2026
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr
Beim Unternehmenskauf in Frankreich durch Kauf des Geschäftsbetriebs (fonds de commerce) droht dem Käufer ein erhebliches Risiko, wenn der Kaufpreis voreilig an den Verkäufer ausgezahlt wird.
Gläubiger des Verkäufers haben nämlich nach der Veröffentlichung des Verkaufs zehn Tage Zeit, Widerspruch gegen die Auszahlung des Kaufpreises einzulegen.
Hat der Käufer den Kaufpreis vor Ablauf dieser Frist an den Verkäufer gezahlt, kann der Käufer gegenüber noch vorhandenen Gläubigern des Verkäufers haftbar werden.
Ein weiteres Risiko: Der Käufer haftet mit dem Verkäufer gesamtschuldnerisch und in gewissen Grenzen für etwaige noch offene Steuerschulden des Verkäufers aus dem Jahr des Verkaufs und dem vorhergehenden Jahr.
Mit zwei Vorsichtsmaßnahmen lassen sich diese Risiken erheblich begrenzen.
Lesen Sie dazu die vollständige Rechtsnews mit unseren Empfehlungen zur Haftung des Käufers beim Unternehmenskauf in Frankreich.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


