Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Kündigung einer Arbeitnehmerin:
Neues Urteil betont Wichtigkeit der Formalia zur Vermeidung der Nichtigkeit
03.04.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Emeline Salmon, Avocat, salmon@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Das französische Arbeitsrecht hat an die Kündigung eines Arbeitsvertrages strenge formale Anforderungen. Ein aktuelles Urteil des französischen Kassationsgerichtshofs (12.2.2025, Nr. 23-22.310, FS-B) hat dies erneut bestätigt.
Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ohne entsprechende Vollmacht zur Kündigung wurde für nichtig erklärt.
Grundsätzlich kann eine schwangere Arbeitnehmerin nur entlassen werden, wenn ein schweres Verschulden vorliegt oder wenn die Weiterbeschäftigung aus anderen, nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängenden Gründen unmöglich ist. Zudem muss die Kündigung durch eine dazu befugte Person erfolgen.
Dieses Urteil verdeutlicht die hohe Bedeutung der Einhaltung der französischen Kündigungsformalitäten. Fehler im Verfahren können zur Rechtswidrigkeit oder gar Nichtigkeit der Kündigung und zu Schadenersatzforderungen gegen den Arbeitgeber führen.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zum Kündigungsverfahren in Frankreich.
Sie haben Fragen zum neuen Urteil zur Kündigung einer Arbeitnehmerin und welche Formalia zur Vermeidung der Nichtigkeit wichtig sind?
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45