Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht
Mexiko verabschiedet Verfassungsreform zur Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden
Veröffentlicht am 08.04.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL Anwalt in Mexiko Stadt:
Abogado
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Die mexikanische Regierung hat am 3. März 2026 im mexikanischen Bundesgesetzblatt den Erlass zur Änderung der Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten veröffentlicht. Durch die Änderung wird die Wochenarbeitszeit von maximal 48 auf maximal 40 Stunden verkürzt.
Mit der Veröffentlichung ist der Verfassungsreformprozess formell abgeschlossen.
Die Umsetzung der verkürzten Wochenarbeitszeit erfolgt schrittweise – zwischen 2026 und 2030 – und darf nicht mit einer Kürzung der Löhne oder Sozialleistungen der Arbeitnehmer einhergehen.
I. Wichtige Punkte der Reform
- Mexiko wird die Wochenarbeitszeit zwischen 2027 und 2030 schrittweise von 48 auf 40 Stunden reduzieren (siehe Zeitplan unter II.).
- Die Verpflichtung der Arbeitgeber, für jeweils sechs Arbeitstage einen voll bezahlten Ruhetag zu gewähren, bleibt unverändert.
- Die Gesetzesänderung legt ausdrücklich fest, dass die Verkürzung der Wochenarbeitszeit nicht zu einer Verringerung der Gehälter oder Sozialleistungen führen darf.
II. Zeitplan für die schrittweise Verkürzung der Wochenarbeitszeit in Mexiko
Jahr Maximale Wochenarbeitszeit
2026: 48 Stunden
2027: 46 Stunden
2028: 44 Stunden
2029: 42 Stunden
2030: 40 Stunden
III. Auswirkungen auf Unternehmen in Mexiko
Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist eine der bedeutendsten strukturellen Veränderungen der letzten Jahrzehnte auf dem mexikanischen Arbeitsmarkt. Zu den wichtigsten Herausforderungen für Arbeitgeber zählen im Rahmen dieser Reform folgende Punkte:
- Neugestaltung von Arbeitsschichten und Organisationsstrukturen.
- Aufrechterhaltung der Produktivität bei geringerer effektiver Arbeitszeit.
- Steigende Arbeitskosten, insbesondere in arbeitsintensiven Branchen.
- Möglicher Anstieg der Überstunden, was Auswirkungen auf die Sozialabgaben haben kann.
- Verstärkte Kontrollen durch die mexikanischen Arbeitsaufsichtsbehörden bezüglich der Einhaltung von Vorschriften, was in den Unternehmen zuverlässige Instrumente erfordert, um die ordnungsgemäße Kontrolle der Arbeitszeiten und der Überstunden nachweisen zu können.
IV. Anstehende Gesetzesreformen in Mexiko infolge der Verfassungsänderung
Es wird erwartet, dass der Kongress in Kürze Reformen des mexikanischen Bundesarbeitsgesetzes vorlegen wird, um die sekundären Rechtsvorschriften mit der neuen verfassungsrechtlichen Obergrenze in Einklang zu bringen.
Zu den Bereichen, die voraussichtlich angepasst werden müssen, gehören:
- Anpassung der gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeiten
- Mögliche Änderung der Überstundenregelung
- Vorschriften zur schrittweisen Umsetzung und Übergangsregelungen für Unternehmen
- Neue Kontrollprotokolle des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Es ist nun wichtig, die weiteren Entwicklungen im Bereich des mexikanischen Arbeitsrechts zu beobachten, da diese zusätzlichen Verpflichtungen für Arbeitgeber in Mexiko mit sich bringen könnten.
Sie haben weitere Fragen zur Verfassungsreform in Mexiko zur Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden?
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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96

