Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht
Mindeststeuerregelung für hohe Einkommen in Frankreich:
Neue Abgabe für Spitzenverdiener
18.04.2025
Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45 und in Baden-Baden, Frau Laura Rejano, Rechtsanwältin & Avocat, rejano@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr
Das französische Haushaltsgesetz 2025 führt die CDHR (Contribution différentielle sur les hauts revenus) ein, eine Mindeststeuerregelung für hohe Einkommen in Frankreich.
Steuerpflichtige mit einem Referenzeinkommen von über 250.000 € (Einzelpersonen) oder 500.000 € (Ehepaare, PACS-Partner) müssen sicherstellen, dass sie mindestens 20 % ihres Einkommens an Steuern zahlen.
Falls die reguläre Steuerlast unter dieser Grenze liegt, wird die Differenz durch die neue Abgabe ausgeglichen. Sozialabgaben fließen dabei nicht in die Berechnung ein.
Betroffene müssen bis Dezember 2025 eine Vorauszahlung von 95 % leisten, die endgültige Berechnung erfolgt 2026. Sanktionen drohen, wenn die Vorauszahlung nicht fristgerecht erfolgt.
Angesichts dieser neuen Steuerpflicht sollten Spitzenverdiener frühzeitig ihre Steuerstrategie prüfen, um hohe Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden.
Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zur Mindeststeuerregelung für hohe Einkommen in Frankreich.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45