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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Missbrauch von Unternehmensvermögen in Frankreich: Kassationsgerichtshof bestätigt Anwendbarkeit bei ausländischen Unternehmen

08.10.2021

Der französische Kassationsgerichtshof hat mit Urteil vom 2. März 2021 entschieden, dass das Delikt des Missbrauchs von Unternehmensvermögen (abus de biens sociaux) auf ausländische Gesellschaften angewendet werden kann, obwohl diese nicht in Frankreich registriert sind.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de und Elisabeth Walckenaer, Avocat, walckenaer@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Voraussetzungen für das Bestehen einer Zweigniederlassung des ausländischen Unternehmens ins Frankreich erfüllt sind, auch wenn keine Eintragung im französischen Handelsregister erfolgt.

Bei der Entfaltung einer Tätigkeit in Frankreich sollte sorgfältig geprüft werden, welche eventuellen Eintragungspflichten und Risiken für die ausländische Gesellschaft dadurch entstehen.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zum Missbrauch von Unternehmensvermögen in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45